Stiftung Erlöserkirche

Die Erlösergemeinde Bamberg ist eine engagierte und lebendige Kirchengemeinde. Hier auf dieser Homepage lässt sich etwas davon erfahren. Aufgrund des Rückgangs bei den Kirchensteuereinnahmen steht die Finanzierung vieler Bereiche des Gemeindelebens in Frage.

Deshalb beschloss der Kirchenvorstand die Gründung der Stiftung Erlöserkirche Bamberg.

So können wir noch heute eine Grundlage für die Zukunft unserer Gemeinde, unserer Arbeit für Andere und nicht zuletzt den Erhalt unserer kirchlichen Gebäude legen. Helfen Sie uns dabei, weiterhin Gutes zu tun und eine lebendige Gemeinde zu sein!

Zweck und Förderprojekte der Stiftung

Die Stiftung Erlöserkirche Bamberg hat, laut ihrer Satzung, zwei Ziele:

  1. Die finanzielle Unterstützung des Gemeindelebens sowie aller Belange der Kirchengemeinde.
  2. Die Vergabe von Zuwendungen für den Unterhalt und die Erhaltung der Kirche und der Gemeindegebäude.

Der Kirchenvorstand entscheidet in Abstimmung mit dem Stiftungsbeirat über die Verwendung der Mittel.

Stiftung unterstützen

Eine Stiftung wirkt deshalb über viele Jahre segensreich, weil ihr Vermögen angelegt wird und die anfallenden Zinsen dem Stiftungszweck zugute kommen. Schon mit einem kleinen Beitrag als einmalige Zustiftung kann jeder durch die Stiftung Erlöserkirche Bamberg über viele Jahre hinweg Gutes tun.

Wer das Grundvermögen der Stiftung um einen Beitrag von 2.500,- Euro oder mehr erhöht, gehört sogar automatisch zum Stiftungsbeirat. Sie können aber auch eine einmalige Spende an die Stiftung überweisen und so ein gefördertes Projekt gezielt unterstützen.

Steuern sparen mit einer Stiftung

Für alle Zustiftungen zum bestehenden Grundvermögen werden Zuwendungsbestätigungen ausgestellt, die steuerlich abgesetzt werden können. Diese Förderung der Vermögensausstattung einer Stiftung ist steuerlich besonders umfassend privilegiert. Innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren können bis zu 1 Mio. Euro auf Antrag steuerlich abgesetzt werden, bei zusammenveranlagten Ehegatten sogar 2 Mio. Euro. Dies gilt unabhängig davon, welche Beträge Sie ansonsten bereits gespendet haben. Zum Nachlesen: § 10b Absatz 1a Satz 1 Einkommensteuergesetz (EstG) und § 9 Nr. 5 Satz 9 Gewerbesteuergesetz (GewStG).  

Über Spenden an die Stiftung werden ebenfalls Zuwendungsbestätigungen ausgestellt, die steuerlich absetzbar sind. Durch Testament geregelte Zustiftungen von Immobilien oder Barvermögen sind von der Erbschaftsteuer gänzlich befreit. Hier stehen wir für nähere Auskünfte gerne zur Verfügung. 

Wie man Stifter/in wird?

Stifter/in wird jeder, der einen Geldbetrag als Zustiftung gekennzeichnet auf folgendes Konto der Stiftung Erlöserkirche Bamberg einzahlt:

Stiftung Erlöserkirche Bamberg
Bank: Flessabank Bamberg
IBAN: DE33 7933 0111 0001 0216 00
BIC: FLESDEMMXX

Gerne senden wir Ihnen vorab die Satzung der Stiftung und weitere Informationen zu. Oder wenden Sie sich direkt an Pfarrerin Anette Simojoki.

In einem persönlichen Gespräch können all Ihre Fragen direkt beantwortet werden.